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Nun, Straftat ist Straftat. Wenn man sich mit manchen Morden auseinandersetzt kann man bis zum gewissen Grad die Täter verstehen. Dennoch lehne ich Mord kategorisch ab.
Zitat von: groundstar am Dienstag, 26. Januar 2010 - 15:41:22Nun, Straftat ist Straftat. Wenn man sich mit manchen Morden auseinandersetzt kann man bis zum gewissen Grad die Täter verstehen. Dennoch lehne ich Mord kategorisch ab. ... Und das menschliche Leben ist von jenen das höchste....
War es Unrecht, was Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer getan haben? Juristisch ganz sicherlich, ohne Zweifel. Und trotzdem haben sie richtig gehandelt und ich kann ihr Tun nicht verwerflich finden.Versuche des Tyrannenmordes hat es auch in der DDR gegeben (viel zu unbekannt und unbeachet). Auch daran kann ich nichts verwerfliches finden.
Zitat von: Blubb am Dienstag, 26. Januar 2010 - 17:31:01Zitat von: groundstar am Dienstag, 26. Januar 2010 - 15:41:22Nun, Straftat ist Straftat. Wenn man sich mit manchen Morden auseinandersetzt kann man bis zum gewissen Grad die Täter verstehen. Dennoch lehne ich Mord kategorisch ab. ... Und das menschliche Leben ist von jenen das höchste....Aber hier hat doch auch das bundesdeutsche Recht (ich meine bis 1998) Unterschiede gemacht: Die Kindstötung unmittelbar unter oder nach der Geburt durch die Mutter war mit einer minder schweren Strafe bewehrt, als jedes andere Tötungsdelikt. Habe ich das richtig in Erinnerung, blubb?
Der Mensch wird von Emotionen gesteuert - leider oder auch Gott sei Dank. Deswegen kann man bei diesem Thema nicht nur mit Paragraphen rumwedeln. (Sorry Blubb, nichts gegen deinen Sachverstand!)
Zitat von: ae8090 am Dienstag, 26. Januar 2010 - 17:52:11Zitat von: Blubb am Dienstag, 26. Januar 2010 - 17:31:01Zitat von: groundstar am Dienstag, 26. Januar 2010 - 15:41:22Nun, Straftat ist Straftat. Wenn man sich mit manchen Morden auseinandersetzt kann man bis zum gewissen Grad die Täter verstehen. Dennoch lehne ich Mord kategorisch ab. ... Und das menschliche Leben ist von jenen das höchste....Aber hier hat doch auch das bundesdeutsche Recht (ich meine bis 1998) Unterschiede gemacht: Die Kindstötung unmittelbar unter oder nach der Geburt durch die Mutter war mit einer minder schweren Strafe bewehrt, als jedes andere Tötungsdelikt. Habe ich das richtig in Erinnerung, blubb?Uff. da musste ich gerade mal selber in unser aller Lieblingslexikon nachgucken, weil ich selbst keine Ahnung hatte. ...