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Katja:
Nein, es ist keine Wiederholung eines Threads/Themas - hier geht es um etwas anderes, nämlich die heimattreue deutsche Jugend!

Ein ehemaliger Schulkollege schickte mir eben diesen Link und seitdem ist mir kalt....
Obwohl dieser Film schon fast zwei Jahre alt ist, hat sich nichts geändert - ja, mehr noch: Verbote werden ignoriert und verhöhnt.

Bitte Eure Meinungen zu diesem Thema.

BITTE: dieses Board ist neu, man erkennt an der Bezeichnung schon, daß HIER nicht geblödelt wird.


Blubb:

--- Zitat von: Katja am Montag, 18. Januar 2010 - 13:03:16 ---Nein, es ist keine Wiederholung eines Threads/Themas - hier geht es um etwas anderes, nämlich die heimattreue deutsche Jugend!

Ein ehemaliger Schulkollege schickte mir eben diesen Link und seitdem ist mir kalt....
Obwohl dieser Film schon fast zwei Jahre alt ist, hat sich nichts geändert - ja, mehr noch: Verbote werden ignoriert und verhöhnt.

Bitte Eure Meinungen zu diesem Thema.

BITTE: dieses Board ist neu, man erkennt an der Bezeichnung schon, daß HIER nicht geblödelt wird.




--- Ende Zitat ---

Mittlerweile ist der Verein verboten.
Dass Rechtsradikale den deutschen Staat und seine Verfassung verhöhnen und somit auch wenig auf die Verbote geben, die durch diesen auferlegt werden, ist nichts Neues. Vielmehr erschreckt, wie sich dieses Häufchen "politischen" Elends in seinem Hass auf alles mögliche Fremde, hinter Schlagworten wie Patriotismus, Konservativismus oder Islamkritik verteckt. Einfach nur ekelerregend.

Besonders perfide ist natürlich in diesem Fall, dass auf die Leichtgläubigkeit von Kindern gesetzt wird.

Katja:
Na ja, DIESER Verein ist verboten, aber nur unter diesem Namen.
Versammlungen und 'Zeltlager' gibt es immer noch.

Was mich erschrocken gemacht hat, sind die vielen Erwachsenen, die ihre Kinder zu solchen Vereinigungen gehen lassen.
Tegethoff ist ja kein Unbekannter - jeder weiß, welches Gedankengut er verbreitet UND nicht ausgebremst wird.

Wieso ist das Gesetz gegen solche Menschen machtlos? Gehört das auch zum Grundgesetz?


breughel:
Es ist wohl leider wirklich schwer, da vorzugehen.
Vor wenigen Wochen starb ein prominenter Nazi und Rechtsanwalt! - der  Name: Jürgen R.
Wieso dieser trotz diverser Vergehen als Anwalt noch arbeiten konnte, bleibt mir bis heute unerklärlich.
Ein Anwalt, der mit ihm in Blankenese seine Kanzlei hatte, praktiziert in Itzehoe und kein Hahn kräht danach.
So sind die Zeiten.

Blubb:

--- Zitat von: Katja am Montag, 18. Januar 2010 - 13:26:04 ---Wieso ist das Gesetz gegen solche Menschen machtlos? Gehört das auch zum Grundgesetz?

--- Ende Zitat ---

Grundsätzlich ja, denn laut Art. 9 Abs. 1 GG gilt in Deutschland die Vereinigungsfreiheit. Die Grenze bildet aber der Art. 9 Abs. 2 GG, der eine Verbot von verfassungswidrigen Vereinen vorsieht. Das findet seine Konkretisierung in § 3 Vereinsgesetz, der festlegt, dass die Landesinnenminister sowie der Bundesinnenminister einen Verein verbieten dürfen, wenn er z.B. gegen die "freiheitlich demokratische Grundordnung" eine "aggressiv kämpferische Haltung" einnimmt. Nach § 8 Vereinsgesetz sind dann auch die sogenannten Ersatzorganisationen verboten. Und damit sind wir dann auch dann auch schon beim Kern des Problem, denn dass es sich bei einem Verein um einen Ersatzverein des verbotenen Vereins handelt muss erstmal bewiesen werden. Ich weiß da nicht genauen Vorraussetzungen, aber ich schätze mal, dass der neue Verein in seiner Struktur, also Satzung, Führungspersonal, Vereinsziele, dem alten Verein stark ähneln muss. Ganz so dumm sind diese Leute dann auch wieder nicht, als sie da Gefahr laufen würden, in den § 8 reinzurutschen.
Ich muss breughel daher beipflichten. Es ist äußerst schwierig da vorzugehen.

Edit: Ich finde das neue Board übrigens gut. :)

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