Autor Thema: Selbstjustiz  (Gelesen 3652 mal)

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Blubb

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Re: Selbstjustiz
« Antwort #15 am: Samstag, 16. Januar 2010 - 13:13:09 »
Vielleicht könnte man in dem Beispiel mit dem Kind noch eine Nothilfe vertreten. Wenn das geeignet und angemessen ist, wäre es durch § 32 StGB gedeckt.

§ 32 StGB:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

breughel

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Re: Selbstjustiz
« Antwort #16 am: Samstag, 16. Januar 2010 - 15:51:31 »
Es ist einfach, Katja, wenn wir es dem einzelnen Bürger überlassen, zu entscheiden, was erlaubt und verboten ist und welches Verhalten strafwürdig ist oder mit Gewalt unterbunden werden muß, dann wird natürlich schnell der subjektive Maßstab gelten und dann bist Du schneller bestrafungswürdig als Du denkst - ich natürlich auch. Ich trenne keinen Müll, ich mißachte häufig Verkehrsregeln, ich verhalte mich schon mal so, dass sich Leute ärgern..............

Katja

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Re: Selbstjustiz
« Antwort #17 am: Samstag, 16. Januar 2010 - 17:34:45 »
Wahrscheinlich stehe ich (mal wieder) auf dem Schlauch, breughel. Alles an meinen Beispielen ist verboten und gesetzlich geregelt, wobei ich bei der 'Bestrafung' des Kinders durch die Mutter nicht ganz sicher bin.
Das Beispiel mit den Tieren verstößt gegen das TSchG §1 ff. - es geht also NICHT um subjektive Maßstäbe.

Natürlich kann es nicht an dem einzelnen Bürger liegen, diese Menschen zu bestrafen. Wenn ich auf dem Sofa sitze, hier schreibe, weiß ich das auch und kann Dir Recht geben.

Sehe ich solche Mißstände, ist es keine Theorie mehr für mich - dann handel ich emotional und übe Selbstjustiz. Damit will ich ja nicht sagen, daß ich das richtig mache, sondern nur erklären, daß ich für MICH nicht ausschließen kann, Selbstjustiz zu üben und in vielen Fällen auch Verständnis dafür habe, wenn andere es tun.





breughel

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Re: Selbstjustiz
« Antwort #18 am: Samstag, 16. Januar 2010 - 22:34:03 »
Es ist dem Bürger in engen grenzen erlaubt, selbst einzuschreiten, wenn Straftaten begangen werden. Er kann sogar nach dem Gesetz "verhaften".
Ich weise lediglich darauf hin, dass es sehr subjektive Wahrnehmung von Unrecht und Straftat gibt, und deshalb der Staat das Gewaltmonopol erhalten muß.
Das wollte ich mt den Beispielen darstellen.
Wer seine Katze während der Brutzeit aus dem Haus käßt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Manch Bürger vergiftet dann die Katze oder erschießt sie, weil sie ordnungswidrig unterwegs war.
Er fühlt sich moralisch im Recht da der Staat ja so selten aktiv wird.
Sobald Selbstjustiz akzeptiert wird, beginnt ein gefährlciher Prozess.
Wenn ein Bauer seine Tiere verkommen läßt, dann ist Selbsthilfe möglich, amn muß nur drastisch genug werden. Das erlebe ich durchaus selbst - in Fällen, wo Menschen leben gefährdet sind.

Bernd

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Re: Selbstjustiz
« Antwort #19 am: Sonntag, 17. Januar 2010 - 09:06:35 »
Es ist dem Bürger in engen grenzen erlaubt, selbst einzuschreiten, wenn Straftaten begangen werden. Er kann sogar nach dem Gesetz "verhaften".

Quatsch! Woher hat er den Haftungsbeschluss!
Ein aus den Krimis bekanntes "Festnehmen" ist in beschränkten Fällen zeitweise möglich.

Das Thema ist interessant!

ae8090

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Re: Selbstjustiz
« Antwort #20 am: Sonntag, 17. Januar 2010 - 09:35:26 »
Es ist dem Bürger in engen grenzen erlaubt, selbst einzuschreiten, wenn Straftaten begangen werden. Er kann sogar nach dem Gesetz "verhaften".

Quatsch! Woher hat er den Haftungsbeschluss!
Ein aus den Krimis bekanntes "Festnehmen" ist in beschränkten Fällen zeitweise möglich.

Das Thema ist interessant!


§ 127, Abs 1, StPo:
Zitat
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.


breughel

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Re: Selbstjustiz
« Antwort #21 am: Sonntag, 17. Januar 2010 - 10:08:52 »
Danke, ae8090, ich hatte den Paragraphen nicht genannt.
Der Bürger darf auch zur Abwehr einer massiven Gefahr direkt tätig werden - auch hier warte ich erstmal auf den Kommentar von Bernd..........
Man beachte die "Gänsefüßchen" am Wort "verhaften".
« Letzte Änderung: Sonntag, 17. Januar 2010 - 10:10:39 von breughel »