Autor Thema: Wiesenhof  (Gelesen 6343 mal)

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Offline Slartibartfass

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Re: Wiesenhof
« Antwort #15 am: Dienstag, 12. Januar 2010 - 15:11:55 »
Im Supermarkt:
2 Kilo Hackfleisch 5 Euro
Kassler Nacken oder Schweinebauch, 2,22 Euro pro Kilo
1 Kilo Putenoberkeule 2,49 Euro
Ja, wo kommen denn solche Preise her?
 
In den Restaurants sieht es doch auch so aus:
"All you can eat" für 6,5 Euro
Ein riesiger Berg Gyros  für unter 10 Euro
Riesige Fleischberge mit Beilagen für unter 10 Euro

Hey, das ist das, was "wir" Konsumenten wollen! Billigbilligbillig. Und die Anbieter gehen darauf ein. Glaubt ihr, dass bei diesen Kampfpreisen Wert auf eine artgerechte Haltung gelegt wird? Auf gut ausgebildetes und motiviertes Personal in den "Zuchtbetrieben"? Billiges Personal, das seinen Frust nicht am Vieh auslässt?
Glaubt ihr, bei Wiesenhof gibt es irgendwelche Dienstvorschriften, die besagen, dass die Hühner am Hals zu packen und gegen die Wand zu werfen sind? Das kann ich mir nicht vorstellen.

"Wir" beruhigen jetzt unser Gewissen, indem "wir" diese Marke nichtmehr kaufen. Ist der Kram, den "wir" stattdessen woanders billig kaufen, besser? Glaubt "ihr" das wirklich?



Wir können nur etwas ändern, wenn wir unser Kaufverhalten auch richtig umstellen. Und da gehört mehr dazu, als "Marke A" anstatt von "Marke B" zu kaufen. Wesentlich mehr. Katja hat es ja auch schon geschrieben.

Aber dafür kostet 1 kilo Schnitzelbraten gerade nur 2.99 Euro. Das Wochenende ist gerettet. >:D
Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.

Offline Itzeflitze

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Re: Wiesenhof
« Antwort #16 am: Mittwoch, 13. Januar 2010 - 10:53:38 »
Wie „Report Mainz“ berichtete, sollen in Twistringen rund 26.000 Hühner und Hähne gedrängt und ohne Tageslicht auf ihrem eigenen Kot gehalten worden sein. Täglich verendeten etliche Tiere.

Das ist nicht nur in Twistringen so, sondern in jedem Großbetrieb, der viele Tiere auf engen Raum quetscht.
Die Tiere sind dem Stress durch ihre Artgenossen ausgesetzt (Hühner leben in Harems. In Massenbetrieben kann sich keine feste Hackordnung bilden und jeder hackt nach seinem Nachbarn) und werden so gehalten, dass sie ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht mehr zeigen können (können auf Gitter oder Spaltenboden weder scharren noch wühlen).
Unumgänglich ist die Gabe von Medikamenten, die dem Ausbruch einer Krankheit vorbeugen sollen. Diese Medikamente, z.B. auch Antibiotika, isst der Verbrauer mit.
Zum Schluß jedes Masttiers, und auch den Eier- und Milchgebern steht die Schlachtung.
Es gibt unterschiedliche Arten, ein Tier vor dem Ausbluten zu betäuben. Die hochgelobte Methode mit Kohlendioxid ist bei weitem nicht so harmlos, wie sie vor vielen Jahren mal im Fernsehen vorgestellt wurde. Aufgrund der Atemnot schreien die Tiere vor Todesangst.
Ein objektiver und vor Allem petafreier Bericht über den Alltag in Schlachthäusern ist dieser hier: http://www.youtube.com/watch?v=EcN6tzVjKPc
Auch interessant und petafrei ist die dreiteilige Dokumentation "Ware Tier", die man hier runterladen kann: http://veg-tv.info/Hauptseite
Sie zeigt den Alltag von Hühnern, Kühen, Schweinen und Fischen von der Geburt bis zu ihrem letzten Gang.

Zitat
nein wir sind nicht machtlos. wenn schon fleisch, dann vom bauern nebenan.

Ganz meine Meinung, login. Kennst Du hier einen ortsnahen Bauern mit vorbildlicher Tierhaltung oder ein Wildgehege, bei dem ab und zu "aussortiert" wird?

Übrigens: Der Geflügelhof Schmabeck hat keine hausgeschlachteten Hühner und Gänse in seiner Theke liegen. Man sagte mir, als ich mit einer Bekannten dort war, sie stammen aus "konventioneller" Haltung.
Also alles nur Show mit den Gehegen da draussen.
« Letzte Änderung: Mittwoch, 13. Januar 2010 - 10:56:34 von Itzeflitze »

wattwurm

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Re: Wiesenhof
« Antwort #17 am: Mittwoch, 13. Januar 2010 - 21:50:54 »
ich habe eine mail an wiedenhof geschrieben und mitgeteilt das ich keins ihrer produkte mehr kaufe bevor ich keinen bericht im fehrnsehn sehe in dem gesagt wird alles ist wieder ok.


übrigens soll jetzt gerichtlich verboten werden das leute mit versteckter camera solche misstände aufspüren. auch in anderen geschäften oder versicherungen usw.

Blubb

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Re: Wiesenhof
« Antwort #18 am: Mittwoch, 13. Januar 2010 - 22:00:04 »
übrigens soll jetzt gerichtlich verboten werden das leute mit versteckter camera solche misstände aufspüren. auch in anderen geschäften oder versicherungen usw.

Ja und das auch vollkommen zu Recht. Da werden Privatpersonen ohne ihr Wissen von nichtstaatlichen Stellen gefilmt, ergo haben wir hier eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Solche Skandale kann man auch anders aufdecken. Da hat man zwar nicht mehr so schöne Bilder von Tiermisshandlungen vor einem Millionenpublikum, aber der Skandal ist immer noch vorhanden.

Katja

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Re: Wiesenhof
« Antwort #19 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 07:12:05 »
Da werden Privatpersonen ohne ihr Wissen von nichtstaatlichen Stellen gefilmt, ergo haben wir hier eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Gibt es einen Unterschied zu diesen Überwachungen und denen, die vor z.B. Bankautomaten gamcht werden?

Offline Itzeflitze

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Re: Wiesenhof
« Antwort #20 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 11:10:55 »
Solche Skandale kann man auch anders aufdecken.

Wie denn? Freiwillig gibt Niemand Tierquälerei zu und nach aussen hin leben die Hühner ja auf grünen Wiesen und in sauberen Ställen.
Ohne Videoaufnahmen wird es schwierig, einen Missstand zu dokumentieren und als Beweis vorzulegen. Die Tiere selber können sich zu ihrer Behandlung nicht äußern.

LG Anne

Blubb

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Re: Wiesenhof
« Antwort #21 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 11:53:30 »
Da werden Privatpersonen ohne ihr Wissen von nichtstaatlichen Stellen gefilmt, ergo haben wir hier eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Gibt es einen Unterschied zu diesen Überwachungen und denen, die vor z.B. Bankautomaten gamcht werden?

Ja, bei Bankautomaten wirst Du auf die Videoüberwachung hingewiesen bzw. sie ist so offensichtlich, dass sie gar nicht heimlich sein kann.

Das mag natürlich jetzt unfair klingen, aber es ist für Privatleute nicht rechtens jemand Anderen ohne deren Wissen zu filmen und diese Bilder dann auch noch einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Und auch jemand, der etwas Unrechtes getan hat, kann sich auf diese Rechte berufen.

Offline Itzeflitze

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Re: Wiesenhof
« Antwort #22 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 12:23:48 »
Du hast meine Frage noch nicht beantwortet, wie man solche Skandale aufdecken soll, wenn heimliches Filmen verboten wird und vor Gericht nicht als Beweis akzeptiert wird.

Blubb

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Re: Wiesenhof
« Antwort #23 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 12:51:27 »
Du hast meine Frage noch nicht beantwortet, wie man solche Skandale aufdecken soll, wenn heimliches Filmen verboten wird und vor Gericht nicht als Beweis akzeptiert wird.

Tut mir Leid. Das wird jetzt nachgeholt. :)
Hmmm, ich weiß jetzt so auch keine Lösung. An staatliche Stellen wenden wäre eine Lösung, wenn man genügend Anhaltspunkte hat. Denn die dürfen, bei entsprechender Verdachtslage, ja immer noch verdeckt ermitteln, observieren und ungefragt mit Durchsuchungsbeschluss durchsuchen. Und die dort gesammelten Daten dürfen dann eben in einem Gerichtsverfahren als Beweis verwendet werden.
Was bringt es denn, wenn eine private Organisation, wie z.B. Peta oder Greenpeace dort heimlich filmt und das Video dann aber nicht in einem Gerichtsverfahren als Beweis verwendet werden dürfen? Genau. Nichts. Auch wenn es bitter klingt, aber außer großer öffentlicher Empörung, die nach zwei Wochen sowieso wieder vergessen ist, nichts gewesen.

Katja

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Re: Wiesenhof
« Antwort #24 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 13:39:41 »
Also wäre der Hinweis (als Schild in versch. Sprachen): 'Dieser Betrieb wird videoüberwacht' alles, was man dafür braucht, um auf der gesetzlich sicheren Seite zu sein?

Nicht, daß Wiesenhof nun die Mitarbeiter überwachen würde (oder vielleicht doch?), meine Frage war eher theoretisch...

Blubb

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Re: Wiesenhof
« Antwort #25 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 13:54:17 »
Da musste ich doch tatsächlich mal in Bundesdatenschutzgesetz schauen und siehe da dieser Fall ist (natürlich) gesetzlich geregelt. :)

In Paragrap §6b des Bundesdatenschutzgesetzes heißt es:
 
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

1.
    zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2.
    zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3.
    zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen


Heißt also die Bank darf schon deswegen filmen, weil die Videoüberwachung in den den Räumen der Bank schon der Ausübung des Hausrechts dient. Und sie muss dies auch in geeigneter Form kenntlich machen.

Aber das ist jetzt ja eh OT. ;)

wattwurm

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Re: Wiesenhof
« Antwort #26 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 20:51:55 »
eigendlich ging es um zulässigkeit vorgänge mit versteckter kamera zu filmen.
wie zum beispiel ob handwerker ihre kunden mit zu teuren reperaturen auf kreuz legen oder vertreter versicherungen verkaufen die keiner will.(alte leute) ich finde das eigendlich sehr gut,den viele leute sehen solche beiträge und in so einem fall spricht es sich vielleicht rum und einer warnt den anderen.

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Re: Wiesenhof
« Antwort #27 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 21:01:08 »
dann müßte ja vor jedem blitzer ein großes schild stehen "vorsicht kamera"  ;)

Blubb

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Re: Wiesenhof
« Antwort #28 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 21:01:38 »
eigendlich ging es um zulässigkeit vorgänge mit versteckter kamera zu filmen.
wie zum beispiel ob handwerker ihre kunden mit zu teuren reperaturen auf kreuz legen oder vertreter versicherungen verkaufen die keiner will.(alte leute) ich finde das eigendlich sehr gut,den viele leute sehen solche beiträge und in so einem fall spricht es sich vielleicht rum und einer warnt den anderen.

Ja, finde ich auch voll gut, wie da die ersten beiden Grundrechte, an die auch Privatleute durch die einfache Gesetzgebung gebunden sind, mit Füßen getreten werden. Echt große Spitze das.
Warum regen sich eigentlich alle auf, wenn Onkel Schäuble das ganze Land mit Videokameras und vereinfachten Überwachungsmaßnahmen überziehen will oder Google mit Kamerawagen durch die Straßen fährt (Ein Fall, der durchaus vergleichbar ist), aber wenn irgendwelche behördenfremden Leute massiv gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen und andere Leute mit versteckter Kamera filmen, ohne dass die im Vorfeld oder im Nachhinnein ihr Einverständnis geben, dann ist das auf einmal alles ganz toll? Das ist "St. Florians"-Prinzip und nichts anderes. "Verschon mein Haus, zünd' andere an!"

Alex

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Re: Wiesenhof
« Antwort #29 am: Donnerstag, 14. Januar 2010 - 21:16:08 »
Was bringt es denn, wenn eine private Organisation, wie z.B. Peta oder Greenpeace dort heimlich filmt und das Video dann aber nicht in einem Gerichtsverfahren als Beweis verwendet werden dürfen? Genau. Nichts. Auch wenn es bitter klingt, aber außer großer öffentlicher Empörung, die nach zwei Wochen sowieso wieder vergessen ist, nichts gewesen.
Blubb, ich kann deiner Argumentation folgen und Du magst Recht mit der Feststellung haben, dass ein Video in der Gerichtsverhandlung nicht verwendet werden darf. Aber große öffentliche Empörung ist schon mal was, besser auf jeden Fall als Nichts. Zumindest werden die "Täter" in die Öffentlichkeit gebracht und je nach Sachlage, werden sie hoffentlich von aufgedeckten Mißständen Abstand nehmen und sei es nur aus Selbstschutzgründen.